Info ärztl. Verordnung

Information zur ärztlichen Verordnung

Wir sind Wahlbehandler aller Kassen.

 

Das heisst:

Der Haus- oder Facharzt stellt ihnen eine Verordnung aus. Diese Verordnung muss von ihrer Krankenkasse bewilligt werden.

Nach Bezahlung der Therapie (in bar oder mit Überweisung) können sie den Beleg mitsamt der Verordnung bei ihrer Krankenkasse einreichen, die ihnen einen Anteil rückerstatten.

Bezüglich eines Selbstbehaltes empfehlen wir ihnen die Leistung ihrer Zusatz- bzw. Unfallversicherung zu beachten.

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